Fakultät III - Sprach- und Kulturwissenschaften

Stipendienprogramm FK III

Anspruchsberechtigte

  1. Masterstudierende, die zur Zahlung von Studienbeiträgen nach § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) verpflichtet sind, können auf Antrag ein leistungsbezogenes Stipendium erhalten. Es sind pro Studienjahr in der Regel 13 Stipendien vorgesehen, die an Studierende mit einem Fach-Bachelor oder einem Zwei-Fächer-Bachelor in einem von der Fakultät III angebotenenen Fach vergeben werden (Anglistik (drei), Germanistik (drei), Kunst und Medien (zwei), Musik (zwei), Materielle Kultur: Textil (eins), Niederlandistik (eins) und Slavistik (eins)).
    Studierende mit dem Studienziel Master of Arts bzw. der Studiengänge, in denen die Zulassungszahlen deutlich unter der Aufnahmekapazität liegen, werden bei der Stipendienvergabe bevorzugt. Dies gilt auch für Studierende mit Studienziel Master of Education mit einer Fächerkombination, die in den Schulen dringend benötigt werden („Mangelfächer“).
  2. Langzeitstudierende im Sinne des NHG erhalten kein Stipendium.
  3. Studierende, die während des gesamten Bachelorstudiums nicht zur Zahlung von Studienbeiträgen verpflichtet waren, erhalten kein Stipendium.

Höhe des Stipendiums, Förderdauer und Antragsfrist

Die Höhe des Stipendiums entspricht der Höhe des Studienbeitrags nach § 11 NHG für zwei Semester (ein Jahr) und wird auf Antrag jeweils für ein Studienjahr gewährt werden. Eine einmalige Verlängerung um zwei Semester (ein Jahr) ist möglich.

Bei Bewerbungen zum laufenden Wintersemester ist der Antrag bis zum 30.11. des Jahres, bei Bewerbungen zum laufenden Sommersemester bis zum 31.5. des Jahres bei der Studiendekanin/dem Studiendekan der Fakultät III einzureichen.
Bewerbungen sind nur zum ersten oder dritten Fachsemester möglich. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft das Dekanat nach Beteiligung der Lehreinheiten.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums sind

bei Bewerbungen zum 1. Fachsemester:

  • die Immatrikulation ab dem ersten Fachsemester in einem Masterstudiengang
  • die Erklärung, dass keine anderweitigen Erstattungen für die Studienbeiträge aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Einrichtungen erfolgen (BAFöG-Empfänger sind folglich antragsberechtigt) und der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums.
  • ein mit der Note "sehr gut" (Note besser als 1,5) abgeschlossenes Studium, das zum Masterstudium berechtigt, oder eine mit der Note "sehr gut" (Note besser als 1,5) abgeschlossene erste Abschlussarbeit. (Wenn die BA-Arbeit nicht in einem Studiengang der Fakultät III geschrieben wurde, kann nur die Gesamtnote des Bachelorstudiums berücksichtigt werden.)
Bei Bewerbungen zum 3. Fachsemester: 
  • zusätzlich ein ordnungsgemäßes Studium mit Noten im Sinne der Eingangsvoraussetzung (sehr guten Prüfungsleistungen, Notendurchschnitt in den bisher absolvierten Mastermodulen besser als 1,5)
  • ein ausgearbeitetes Konzept für die Masterarbeit (maximal fünf Seiten, mit Stellungnahme des/der Betreuenden).

Ein ordnungsgemäßes Studium liegt vor, wenn in der Regel mindestens 75 Prozent der durch die Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht wurden. (Die Prozentangabe bezieht sich auf die Regelstudienzeit. Bei Bewerbungen zum 3. Fachsemester sind folglich 75% von 60 KP nachzuweisen, also 45 KP). Der Nachweis ist mit dem Antrag bei der mit der Stipendienvergabe beauftragten Stelle vorzulegen. Sofern aus Gründen, die der Studierende oder die Studierende nicht zu vertreten hat, der Nachweis nicht mit dem Antrag vorgelegt werden kann, kann eine Nachfrist eingeräumt werden.

Antragsstellung

Den benötigten Unterlagen ist ein formloses kurzes Anschreiben beizufügen, dem die wichtigsten Daten des Bewerbers/der Bewerberin zu entnehmen sind (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Studiengang, Fachsemester, Durchschnittsnote). Die Bewerbung ist an die Studiendekanin/den Studiendekan zu richten und in der Geschäftsstelle des Studiendekanats (A10-3-304) abzugeben. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

Bei Bewerbungen zum 1. Fachmaster-Semester:

  1. die Erklärung, dass keine anderweitigen Erstattungen für die Studienbeiträge aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Einrichtungen erfolgen
  2. Immatrikulationsbescheinigung 
  3. Bachelor-Abschlusszeugnis (sollte dieses noch nicht vorliegen, eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über die bisher erbrachten Leistungen. Das Zeugnis muss bis spätestens 15.12. (bei Bewerbungen zum Sommersemnester 15.6.) des Jahres nachgereicht werden.)

Bei Bewerbungen zum 3. Fachmaster-Semester zusätzlich zu den unter 1.-3. genannten Unterlagen:

  1. Ein ausgearbeitetes Konzept für die Masterarbeit (maximal fünf Seiten, mit Stellungnahme des/der Betreuenden)
  2. Nachweis über das ordnungsgemäße Masterstudium (vom Prüfungsamt unterschriebene Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote)

Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt als Rückerstattung in Form von zwei Zahlungen. Für das Wintersemester in der Regel Anfang Januar, für das Sommersemester in der Regel Ende April.